Auswandern und arbeiten in Neuseeland - New Zealand

Reisen nach Neuseeland (einschließlich Visa- und Arbeitsinformationen)

Als Staatsbürger Deutschlands, Österreichs, Ungarns, der Tschechischen Republik, der Schweiz und der Slowakei wird kein Visum benötigt, wenn die Reise nach Neuseeland höchstens drei Monate dauert.

Der Höchstaufenthalt im Land beträgt neun Monate innerhalb einer achtzehnmonatigen Frist. Man kann in Neuseeland drei weitere Monate, bis zu einem zwölfmonatigen Aufenthalt, beantragen. Besucher müssen dann allerdings 12 Monate warten bis sie wieder eine Einreisegenehmigung beantragen können.

Gesundheitsbestimmungen für eine Einreise nach Neuseeland

Für Immigrations- und Visaangelegenheiten Neuseelands ist Immigration New Zealand (INZ) zuständig.

Umfassende Informationen darüber, welches Visum man für einen längeren touristischen Aufenthalt (über drei Monate), für eine Arbeit, für ein Studium oder für eine Auswanderung nach Neuseeland benötigt, bietet die INZ-Website [external link] in englischer Sprache.

Um die erforderlichen Antragsbedingungen zu erhalten, bitten wir Sie die deutschen Informationsblätter zum Besucher-, Studenten-, Arbeits- oder Working Holiday Visum für deutsche Staatsbürger gründlich zu lesen.

Hinweis: Personen, die über Australien nach Neuseeland einreisen, sollten sich vor ihrer Abreise beim Reisebüro oder auch bei der australischen Botschaft über Transit- und Visaangelegenheiten erkundigen.

Sollten Sie während ihres Neuseeland-Aufenthalts ein anderes Land besuchen, beispielsweise Australien oder Fiji, müssen Sie bei der Wiedereinreise nach Neuseeland unbedingt Ihr späteres Rückflugticket oder Weiterreiseticket aus Neuseeland dabei haben - ausgenommen auf dem Visum in Ihrem Reisepass ist der Vermerk "Outward Passage Waived" klar erkennbar und nicht durchgestrichen.

In der neuseeländischen Botschaft in Berlin ist Immigration New Zealand (INZ) ebenfalls vertreten. Telefonische Informationen können Sie hier in den Bürozeiten von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr erhalten. Gleichzeitig werden Arbeits- Touristen- und Studentenvisa-Anträge von in Deutschland oder Österreich wohnhaften Personen persönlich entgegengenommen und Auskünfte erteilt.

Quellenangabe für den Auszug aus vorstehendem Text und weiteren wertvollen Informationen und Tipps: Botschaft New Zealand Berlin

Deutsche Botschaft in Neuseeland
90-92 Hobson Street Thorndon
Wellington Neuseeland
Tel. 47 36 06 3
Fax 97 12 11 3


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